Das Gelände ist durch eine Schrankenanlage nur für Gäste zu befahren.
Vor dem Haus steht ein PKW-Stellplatz zur Verfügung und Ihre Fahrräder können Sie in einem verschließbaren Fahrradschuppen unterstellen.
Diese Unterkunft wird von einem privaten Gastgeber betrieben. Diese Kennzeichnung hat keine steuerliche Relevanz, einschließlich MWSt. und anderer "indirekter Steuern", ist aber nach EU-Verbraucherrecht vorgeschrieben.